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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist unabdingbar zur Beurteilung der Durchsetzung von Haftung, ebenso wie ganze Branchen ganz erheblich auf funktionierenden Versicherungsschutz angewiesen sind. Fast jeder erwachsene Bundesbürger unterhält in der Regel mehrere Versicherungsverträge aus dem Bereich der Haftpflicht, Kasko, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Versicherungsrecht zeichnet sich insbesondere durch komplexe juristische Regelungen im „Kleingedruckten“ aus, den AVB. Für den versicherungsrechtlichen Laien, zu dem auch Unternehmen als Versicherungsnehmer zählen, sind diese in der Regel in ihrer Reichweite und Wirkungsweise kaum durchschaubar.

Wir führen Sie durch diese komplexe Materie und beraten bei der vorgerichtlichen Prüfung bzw. Abwehr von Ansprüchen, ebenso wie bei der gerichtlichen Durchsetzung.

Durch unsere langjährige Vertretung und Beratung sowohl von Versicherern als auch von Versicherungsnehmern kennen wir das Versicherungsrecht aus unterschiedlichen Perspektiven.

Wir beraten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Auslegung und Kontrolle von Versicherungsbedingungen, Recht der Versicherungsaufsicht, internationales Versicherungsrecht
  • Verkehrshaftungsversicherung
  • Transportversicherung
  • Lagerversicherung
  • Wassersportkaskoversicherung
  • Gebäude-, Hausrat-, Feuerversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Kredit- und Vertrauensschadensversicherung
  • Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung

Herr Rechtsanwalt Dr. Riemer ist Co-Autor im Großkommentar Bruck/Möller „Versicherungsrecht“ und kommentiert dort die DTV-Güter 2000/2011, ebenso wie er die AKB 2008 in Thume/Ehlers „Transportversicherungsrecht“ 2. Auflage kommentiert hat.