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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Im nationalen Bereich ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die handelsrechtlichen Vorschriften folgen stärker als das BGB dem Prinzip der Vertragsfreiheit. So gelten viele verbraucherschützenden Vorschriften für den Kaufmann nach dem HGB nicht, wie etwa die Formbedürftigkeit der Bürgschaft oder Schweigen als Annahme für Vertragsangebote. Größere Vorsicht ist auch geboten bei der Gewährleistung beim Handelskauf und den Sonderregelungen zur Vertragsstrafe, die der Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes verspricht.

Auch das Transportrecht und das Vertriebsrecht ist Teil des nationalen und internationalen Handelsrechts.

Im internationalen Handelsrecht ist insbesondere das UN-Kaufrecht (CISG) zu nennen, dass als internationales von Deutschland ratifiziertes Abkommen ins deutsche Recht inkorporiert wurde und als solches automatisch gilt, soweit es nicht wirksam in seiner Geltung ausgeschlossen ist.

Herr Rechtsanwalt Dr. Riemer ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und beschäftigt sich seit vielen Jahren auch mit nationalen und internationalen Fragestellungen des Handelsrechts, insbesondere auch mit der Anwendbarkeit des jeweiligen Rechts.

Wir prüfen für Sie nationale und internationale Kauf- und Vertriebsverträge, sowie Schieds- und Rechtswahlklauseln. Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten auch vor international tätigen Schiedsgerichten nach den Regeln des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) sowie der ICC.