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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der privatrechtlichen Gesellschaften.

Die Gesellschaften werden unterteilt in die Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften wie die OHG und die KG finden sich im HGB, während die Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG gesondert im GmbHG und AktienG geregelt sind.

Unsere Kanzlei begleitet Gesellschaften jeglicher Rechtsform von der Gründung bis zur Liquidation bzw. Insolvenz. Eine immer größere Rolle spielt die Haftung – nicht nur der Gesellschaft, sondern auch der für die Gesellschaft handelnden Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und der Gesellschafter.

RA Dr. Riemer ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und befasst sich viele Jahre mit der Prüfung von Gesellschaftsverträgen und gerichtlichen und aussergerichtichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Gesellschafteransprüchen im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten. Ebenso berät Herr RA Dr. Riemer Streitigkeiten von und gegen Geschäftsführer und ihre Haftung, ebenso wie zu versicherungsrechtlichen Fragen der so. D&O- Versicherung als Annex zu Haftungsfragen. Nicht zuletzt begleitet und moderiert RA Dr. Riemer Gesellschafterversammlungen und ist bei der Gestaltung und Modernisierung von älteren Gesellschaftsverträgen behilflich.